Ausführliche Antworten von Rechtsanwältin Anja M. Neubauer
Häufig bekomme ich Anfragen bezüglich Urheberrecht-, Zitierrecht und sogar zu Bilderrechten. Zum Beispiel: Was darf ich verlinken? Wie lang darf ein Zitat sein? Muss ich Fotos von jedem einzelnen der Abgebildeten genehmigen lassen? Habe ich Stock-Fotos für immer gekauft?
Doch auch wenn ich mittlerweile einiges darüber weiß: Ich mache dazu grundsätzlich keine Aussagen, die über meine persönliche Meinung hinausgehen. Denn ich darf gar nicht juristisch beraten.
Da mein Blog aber regelmäßig Anlaufstelle für solche Fragen ist, habe ich einmal die wichtigsten zusammengestellt. Die qualifizierten Antworten dazu kommen von Rechtsanwältin Anja M. Neubauer:*
Ich möchte gerne in meinem Blog einen Artikel aus „Spiegel online” zitieren? Darf ich das? Wenn ja: in welchem Umfang? Was muss ich dabei beachten?
Kurzzitate sind erlaubt. Nächste Frage wäre dann natürlich: „Was ist denn ein Kurzzitat?“ Nun, das müsste jeweils im konkreten Fall geklärt werden. Aber “Pi mal Daumen” können Sie davon ausgehen, dass Sie einzelne Sätze zitieren, aber natürlich nicht den gesamten Artikel im Wortlaut abbilden dürfen. Denn auch der Text ist urheberrechtlich geschützt, nicht nur die Bilder in einem Artikel. Es ist vielen nicht bewußt, dass der Autor des Textes ebenfalls ein „Urheber“ ist und die Rechte am Artikel inne hat, welche im Falle einer Zeitung dann meistens an diese abgetreten worden sind.
Wenn Sie wirklich einen kompletten Text benutzen wollen, so empfiehlt es sich, einfach mit der Redaktion zu sprechen und dort um schriftliche Bestätigung zu bitten. Bekommen Sie die, dürfen Sie ihn verwenden, aber nur im genehmigten Rahmen. Erhalten Sie sie nicht, müssen Sie sich auf Kurzzitate beschränken. Es wäre auch z.B. erlaubt, einen Text in zwei Sätzen zu zitieren und dann auf den Originaltext zu verlinken. Natürlich muss stets die Quelle genannt werden. Da machen Texte keine Ausnahme zu allen anderen urheberrechtlich geschützten Werken.
Darf ich jeden Artikel und jeden Beitrag, der im Netz erschienen ist, auf meinem eigenen Internet-Angebot verlinken?
Verlinkungen sind grundsätzlich erlaubt. Sie verweisen auf einen Text. Sie bilden ihn nicht selbst ab. Also so etwas wie eine „Pressezusammenfassung“ mit vielen Links als Verweise auf Berichte in der Presse sind erlaubt. Selbst sogenannte „Deep-Links“, die direkt zum Artikel führen.
Darf ich Zeitungsartikel einscannen und auf meine Website oder in mein Blog stellen?
Ohne Genehmigung definitiv NEIN.
Ist das etwas anderes, wenn diese Artikel über mich/mein Unternehmen berichten?
Selbst wenn ein Zeitungsartikel über Sie berichtet, aber nicht von Ihnen ist, so dürfen Sie ihn nicht einfach in Ihrem Blog oder auf Ihrer Website abbilden – weder als PDF noch als komplette inhaltliche Abschrift. Sie müssen ihn genau wie jeden anderen genehmigen lassen.
Ich möchte gerne einen Beitrag aus der Print-Ausgabe meiner Tageszeitung aufgreifen und zitieren. Wie sieht es in diesem Fall aus?
Hier verhält es sich genauso wie bei Online-Artikeln: Wenn Sie einen Papier-Zeitungsbericht haben, können Sie zitieren. Sie dürfen jedoch nicht den Artikel komplett abschreiben und in Ihrer Seite darstellen. Der Rechteinhaber hat das alleinige Recht zu bestimmen, wann, wie, wo und wie lange sein Werk erscheint. Daher empfiehlt es sich auch hier, einfach den Redakteur anzurufen und zu fragen, ob man den Artikel beispielsweise eingescannt darstellen darf. Zu Beweiszwecken sollte man dies immer schriftlich fixieren. Das geht auch per Mail.
Gibt es Ausnahmen von den oben genannten Regeln?
Ja, man könnte den Verlag aufkaufen und dann … nein, war ein Scherz.
Sie können sich zwar ein privates Album anlegen und die Zeitungsartikel sammeln. Wenn Sie diese aber ins Internet stellen, so sind diese einer Vielzahl von Lesern zugänglich und damit nicht mehr privat. Und eine solche Veröffentlichung muss immer vom Rechteinhaber genehmigt sein. Weitere Ausnahmen gibt es nur noch im Bereich Bildung und zu Lehrzwecken, aber der normale Internetanbieter wird diese Voraussetzungen nicht erfüllen.
Beispiel aus einem meiner Fälle: Eine Schule hatte einen Text von einem Russischen Autor genommen für deren Russischklausur. Insofern konnte der Urheberrechtsinhaber nicht widersprechen, da die Nutzung nur zu Bildungszwecken erfolgte. Jedoch geht es nicht, dass die Schule dann diese Texte – Original des Autors, Klausurfragen und Musterlösung- auch auf ihrer Homepage postet und damit wirbt, dass diese Schule sich auch mit modernen russischen Autoren auseinandersetzt.
Wie sieht es mit Zitaten und Links in Social Media – beispielsweise Facebook, Twitter, XING oder Social-Bookmarking-Dienste – aus. Gelten da andere Regeln?
Sobald eine gewisse „schöpferische Höhe” erreicht ist, genießt ein Werk urheberrechtlichen Schutz. Daher spielt es keine Rolle, wo die Texte oder und Bilder abgebildet werden. Das kann unter Umständen auch für Tweets (Texte auf Twitter) in Betracht kommen, wenn sie denn eine gewisse schöpferische Leistung darstellen und damit ein „Werk“ sind. Dazu gehört meines Erachtens jedoch nicht ein profanes „guten Morgen“, das in die Runde gezwitschert wird. Also muss man auch bei Social-Media-Plattformen Urheberrechte beachten, hier gilt keine Ausnahme.
Ich habe in einem Ihrer Vorträge ein Foto von Ihnen gemacht. Darf ich es zu meinem Bericht darüber in mein Blog stellen?
Da Sie das Bild gemacht haben, sind Sie der Urheber. Insofern dürfen Sie über das Bild eigentlich frei verfügen, denn SIE sind der Inhaber sämtlicher Rechte. Sie könnten es sich sogar auf ein T-Shirt drucken.
ABER: Der Vortragende hat beispielsweise aus dem Kunsturhebergesetz die Möglichkeit, Ihnen zu untersagen, dass sie ihn abbilden. Dann nämlich, wenn es sich nicht um eine Versammlung oder Veranstaltung handelte, sondern etwa nur eine private, intime Runde, in der er referierte. Bei einer Seminarveranstaltung mit vielen Teilnehmern wird dies wohl aber nicht möglich sein. Der Referent könnte sich nicht auf Rechte aus dem Kunsturhebergesetz berufen.
Ebenso bei „Bildnissen aus dem Bereich der Zeitgeschichte“ : Hier überwiegt das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegenüber dem Interesse der Betroffenen. Prominente Personen dürfen abgebildet werden. Aber selbst wenn es sich um eine prominente Person handelt, so hat auch diese aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einen Anspruch auf Wahrung ihrer Privatshäre/Intimsphäre. Daher sollte man – Promi hin oder her – im Vorfeld grundsätzlich abwägen, ob auch wirklich die Fotos von der „Afterparty“ einer größeren Veranstaltung noch mit ins Blog sollen
Gelten für die Besucher des Vortrags, die ich ebenfalls fotografiert habe, andere Regeln?
Die Besucher der Veranstaltung können Ihnen dies nicht untersagen, da sie ja Teil einer Veranstaltung sind. Aber auch hier ist zu beachten, dass ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten vorrangig ist. Also im Zweifel sollte man auch hier fragen.
Um meine Blogbeiträge zu bebildern, verwende ich Fotos aus öffentlichen Portalen, zum Beispiel flickr.com. Ist das überhaupt erlaubt – und was muss ich beachten?
Auch Fotos auf flickr.com sind urheberrechtlich geschützt. Schließlich sind diese Bilder alle irgendwann einmal von jemandem gemacht worden. Das sind dann die Urheber. Diese haben die Rechte.
Man muss jeweils beachten, welche Freigabe zur Nutzung der jeweilige Fotograf hier Dritten einräumt. Bloß weil eine Plattform mit Bildern kostenlos ist, heißt das nicht, dass die dort einstellenden Fotografen ebenfalls die kostenlose Nutzung und/oder Weitergabe von Bildern erlauben. Viele stellen ihre Bilder beispielsweise auf Flickr ein, um von Dritten ein Feedback zu bekommen. Im Zweifel also auch hier immer Kontakt mit dem Urheber aufnehmen und vorher fragen, ob man die Bilder für seine Zwecke benutzen darf.
Aus einem Fall: Ein Mandant steigt mit seiner Frau ins Flugzeug und findet im Bordmagazin seine Bilder, welche er auf Flickr.com eingestellt hatte, in einem Artikel wieder. Da er ausdrücklich auf den Internetseiten die Nutzung durch Dritte untersagt hatte, war dies wirklich ein dreister Klau seiner Bilder für eine kommerzielle Zeitschrift.
Wie sieht es mit Bildern aus, für die ich bei Bilddatenbanken Nutzungsrechte erworben habe?
Wenn Sie Bilder aus einer Datenbank gekauft haben, so sichern Sie bitte immer – insbesondere wenn es sich um „kostenlose“ Bilder handelt – die Lizenz, sei es als PDF oder ausgedruckt. Und behalten Sie immer im Auge, wie lange Ihnen diese Nutzungslizenz zur Verfügung gestellt wurde. Schließlich kann die Nutzung nicht nur örtlich sondern auch zeitlich begrenzt werden. Viele vergessen, wenn sie Lizenzen käuflich erworben haben, dass die Nutzungsdauer nur beispielsweise ein Jahr war und nutzen jedoch über diesen Zeitraum hinaus.
Was ist eigentlich mit Fotos, die man mit Creative-Commons-Lizenz verwenden darf, die aber beispielsweise eine Marke, ein Produkt oder ein Logo abbilden? Also beispielsweise Legosteine, eine Aral-Tankstelle oder eine Calvin-Klein-Jeans. Darf ich die in meinem Blog verwenden?
Zu diesem Thema gibt es ganze Bücher, die die dazu bestehende Rechtsprechung kommentieren. Das kann immer nur im jeweiligen Einzelfall beantwortet werden.
Grundsätzlich: Marken darf man verwenden! Dazu sind sie da. Viele denken, dass man dies überhaupt nicht dürfte. Grundsätzlich ist es aber sehr wohl erlaubt, wenn es sich nur um eine Nennung der Marke handelt. Es darf jedoch keine Irreführung oder eine Rufausbeutung stattfinden. Und das kann dann wieder schnell der Fall sein. Insbesondere im Bereich Werbung und Parodie wird es dann oft heikel. Die vermeintlich positive Absicht der Darstellung wird dann schnell zur Rufausbeutung.
Wenn Sie eine Marke also lediglich darstellen, um auf das Angebot des Markeninhabers hinzuweisen, so ist in diesem Fall wohl keine unzulässige Markennennung anzunehmen. Im Zusammenhang mit unsachlicher Berichterstattung oder gar Schmähkritik muss man jedoch dann vorsichtig sein. Denn es könnte den Ruf der Marke beeinträchtigen und so etwas kann der Markeninhaber untersagen. Was aber im Einzelfall noch erlaubt ist und was nicht, sollte grundsätzlich dann mit einem Anwalt besprochen werden.
Ein Aufruf hatte kürzlich dazu geführt, dass sehr viele Facebook-Nutzer ihre Profilbilder für einige Tage durch Disney- oder andere Comicbilder ersetzten. Ist das ein Urheberrechts-Verstoß? Kann so etwas Folgen haben? Wenn ja: Wie wahrscheinlich ist es, dass das passiert und wie teuer kann das werden?
Wie oben schon gesagt, können auch auf Social-Media-Plattformen ganz leicht Urheberrechte verletzt werden. Comicbilder genießen urheberrechtlichen Schutz. Daher begeht jeder, der seinen Avatar durch ein Comic-Bild ersetzt, eine Urheberrechtsverletzung, solange im Vorfeld keine Genehmigung vorliegt.
Auf Facebook schrieb jemand neulich, der sein Avatarbild schon ersetzt hatte, er habe nun (im Nachhinein) den Urheber informiert via Mail mit dem Schlusswort „…solange ich nichts Gegenteiliges von Ihnen höre, gehe ich davon aus, dass ich das Bild nutzen darf.“ DAS geht natürlich nicht! Die Verletzung wurde schon durch das Einstellen begangen – der Urheber kann den Nutzer jederzeit nicht nur auffordern, das Bild zu entfernen, sondern aufgrund der Erstverletzung dann auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangen, dazu auch die Anwaltskosten, die durch die Abmahnung aufgewendet wurden!
Auch wenn es eine lustige Idee ist, „Donald Duck“ mit seinem Profilfoto zu ersetzen, die Streitwerte sind nicht gering: Das Landgericht Köln geht in ständiger Rechtsprechung von 6000 Euro Streitwert pro Bild aus, bundesweit wird von 10.000 Euro Streitwert ausgegangen. Nach dem Streitwert berechnen sich die Anwaltskosten. Im Streitfall bei 10.000 Euro sind dies 631,80 Euro netto pro Anwalt. Wenn man den Prozess verliert, muss man diese Kosten auch der Gegenseite ersetzen und es kommen schließlich noch die Gerichtsgebühren hinzu. Inklusive „entgangene Lizenzgebühren“ als Schadensersatz können so schnell ein paar Tausend Euro zusammenkommen.
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Anja M. Neubauer ist Rechtsanwältin. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind das Internet-, Urheber-, Wettbewerbs-, Marken- und Medienrecht. Zu diesen Themen hält sie Vorträge und Webinare. Sie ist Autorin des Buches “Ihr Recht bei Ebay” und vertritt viele Fotografen, Urheberrechtsinhaber sowie auch “Abgemahnte” aus vielen Branchen und Berufszweigen. Sie ist Mitglied der internationalen Rechtsanwalts-Kooperation conlegi. Seit Mitte 2009 bloggt sie unter www.neubauerlaw.de/blog regelmäßig zu aktuellen Gerichtsurteilen und Rechtsentwicklungen in besagten Rechtsgebieten und gibt Tipps zu Abmahnungen sowie deren Abwehr.
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*Anmerkung von Kerstin Hoffmann: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich nicht auf juristische Rückfragen antworten kann. Ich übernehme keine Verantwortung für die sachliche Richtigkeit der Aussagen und auch nicht dafür, ob und wie Sie sie ggf. selbst anwenden.













[...] Zitieren, verlinken, Bilder veröffentlichen: Was ist erlaubt? Wo drohen Strafen? [...]
[...] Die Antwort der Rechtanwältin zum Thema Marken und deren Bilder hat auch mir wieder gezeigt, dass ich nicht alles weis. Das gesamte Interview. [...]
[...] M. Neubauer Zitieren, verlinken, Bilder veröffentlichen: Was ist erlaubt? Wo drohen Strafen? Die Anwältin gibt Auskunft zu grundlegenden Rechtsfragen im [...]
Mich irriteiert ein bisserl, daß eine Anwältin, die sich aufs Urheber- und Medienrecht spezialisiert hat, von Abtretung von Urheberrechten redet. Naja, gut, für den durchschnittlichen Laien ist der Unterschied von Urheber- und Nutzungsrechten eh egal, aber trotzdem
Ansonsten ein sehr lehrsamer Artikel.
[...] Natürlich darf ich mich nicht darauf verlassen. Aber ich bin dennoch dankbar für das, was in den allermeisten Fällen schon binnen Minuten geschieht, wenn in einem neu erschienenen Blogbeitrag ein Link nicht stimmt, ein gravierender Tippfehler vorkommt oder sonst etwas nicht funktioniert: Es kommt eine Mail oder ein Kommentar im Blog. Häufig von guten Freunden oder engen Kolleginnen. Oft aber auch von Menschen, die mir bis dahin völlig unbekannt waren. Das sieht dann zum Beispiel so aus: “Liebe Frau Hoffmann. Danke für den interessanten Beitrag. Der Link <xyz> führt in die Irre. Bitte korrigieren. Viele Grüße …” oder so wie hier in einem Kommentar. [...]
[...] Online-Recht I: Zitieren, verlinken und Bilder veröffentlichen Der Frage, was im Web in Sachen Urheberrecht erlaubt ist, was nicht, ist die Kommunikationsberaterin Dr. Kerstin Hoffmann in ihrem Blog PR-Doktor nachgegangen und hat Rechtsanwältin Anja M. Neubauer, die sich unter anderem auf Internet-Recht spezialisiert hat, interviewt. [...]
[...] Zitieren, verlinken, Bilder veröffentlichen: Was ist erlaubt? Wo drohen Strafen? » PR-Doktor. Das …. [...]
[...] welchen Bedingungen Du es in die Bilddatenbank gestellt hast. Einen ganz guten Artikel dazu s. Zitieren, verlinken, Bilder veröffentlichen: Was ist erlaubt? Wo drohen Strafen? » PR-Doktor. Das … __________________ Meine [...]
[...] M. Neubauer: Zitieren, verlinken, Bilder veröffentlichen: Was ist erlaubt? Wo drohen Strafen? [...]
[...] Internet hat sich eine große Schere zwischen den urheberrechtlichen Vorschriften (hier ein guter praxisnaher Überblick) und dem laxen Rechtsgefühl der MediennutzerInnen [...]
[...] Zitieren, verlinken, Bilder veröffentlichen: Was ist erlaubt? Wo drohen Strafen? – erfahren Sie in den ausführlichen Antworten von Rechtsanwältin Anja M. Neubauer. Weitere Information zum Thema: http://irights.info/index.php?id=610 [...]
Ich bin durch einen Verweis bei http://www.rechtambild.de/2012/01/mein-bild-in-fremden-handen-was-kann-ich-tun/comment-page-1/ hier ‘gelandet’.
Wie ich auch dort schon schrieb:
@Kerstin: Vielen Dank.
Demnach wäre ein Teil-Screenshot (mit/ohne Bildanteil) ein Kurz-/Teil-Zitat. Erst recht wenn um den Screenshot herum von mir noch eigener Text als Erläuterung plaziert wird.
ich bin gerade dabei einige Sehenswürdigkeiten( Gebäude ) zu Fotografieren um sie als Postkarten auf zu legen.
Giebt es da rechtlich etwas zu beachten? wer kann mir da weiterhelfen… danke für alle Infos
Peter
Wir können und dürfen (!) hier leider keine Rechtsberatung leisten. Ich empfehle, einen Anwalt zu fragen. Fündig könnten Sie eventuell auch bei http://spreerecht.de werden. Dort sind viele Beiträge zu solchen Themen erschienen.
Vielen Dank für den sehr informativen Post.
Wie sieht es denn aus, wenn ich ein Bild zitiere, welches ein Blogger in seinem Post gepostet hat. Darf ich das reposten und auf seinen Artikel verweisen oder sollte ich lieber einen Link zu diesem Bild setzen?
Danke für das Lob. Was die Bildnutzung angeht, so steht das in dem Beitrag. Für Beratung darüber hinaus müssten Sie bitte einen Anwalt direkt fragen, das können und dürfen wir hier nicht leisten.
Interessante Seite – Danke
Wie sieht es denn aus, wenn man die einzelnen Bilder z.B. von Kandidaten einer kommun. Wahl, aus einem Infoflyer, in einem Blog
veröffentlicht ? (Urheberrechtlich)
Danke für das Feedback.
Auch hier wieder: Was allgemein für Bilder gilt, steht im Artikel. Für den Einzelfall bitte individuelle Beratung in Anspruch nehmen.
Mir ist vollkommen klar, dass Sie keine juristische Einzelfallberatung hier durchführen können/dürfen.
Was mich aber allgemein schon noch interessieren würde: Was ist Ihre Empfehlung für gefahrloses Zitieren in einem Blog?
z.B. Zitat der Artikel-Headline und des Teasers (beides original) + Link auf den Originalartikel?
Das wird leider nicht ganz klar im Artikel .Sie konzentrieren sich sehr darauf, was sicher abmahnfähig ist, aber wie viele Juristen in der Beratung nicht genug darauf positiv zu formulieren, was “sicher” ist.
Auch eine Empfehlung für gefahrloses Zitieren ist ein juristischer Rat, den ich nicht geben kann und darf. Wenn Sie Beratung zu Detailfragen brauchen, die das Interview Ihnen nicht beantwortet, wenden Sie sich am besten direkt an Frau Neubauer. Zu ihrem Blog habe ich ja unter dem Interview verlinkt, und dort finden Sie weitere Kontaktmöglichkeiten.
Ok, danke einstweilen – Werde mich also juristisch beraten lassen, denn das Risiko ist einfach zu hoch für unsere Mandanten und uns.
Dann ist das auf jeden Fall die beste und sicherste Lösung! Viel Erfolg!
Hallo,
Vor kurzem habe ich bei eBay eine FritzBox verkauft und ein Bild einer solchen aus Google gezogen. Nun will der Besitzer des Fotos 50€ von mir. Ist das berechtigt? Muss er mich erst einmal warnen, bevor er eine Rechnung schreibt? Habe ich reelle Chancen es nicht zahlen zu müssen?
Mit freundlichen Grüßen
Marina
Ich kann nur wiederholen, was weiter oben steht: Wir können und dürfen hier keine Rechtsberatung machen. Bitte mit dem konkreten Einzelfall zu einer Anwältin oder einem Anwalt gehen.
Vielen Dank für diese sehr klare Erklärung davon, was man eigentlich auf dem Internet bzw. Blog darf und nicht darf !
Eine Frage bleibt aber offen: Warum dürfen Sie nicht juristische beraten.
Weil es das Gesetz so vorschreibt.
Das habe ich mir gedacht. Aber da wo ich her komme, sind es gerade die Rechtsanwälte, welche juristisch beraten.
Ja, aber das tun sie in der einzelnen Konsultation, mit Mandat. Hier im Blog dürfen wir nicht beraten, und ich schon gar nicht, denn ich bin keine Anwältin. Wer also konkreten Rat in einem individuellen Fall braucht, kann diesen leider hier nicht mit einer Frage in einem Kommentar unter diesem Beitrag hier bekommen, sondern muss dazu einen Anwalt direkt konsultieren.
Hallo,
ich hätte da noch eine Frage, die mir jetzt nicht bei dieser Post nicht aufgefallen ist. Wenn ich einen Blog eröffne und dort zum Beispiel Bilder aus einem Internetkatalog wie H&M benutze und diese Seite dann verlinke, mache ich mich dann immer noch Strafbar. Immerhin handel ich doch dann vielleicht mehr Kunden ein und habe die Daten angegebn, wo das Bild zu finden ist.
Wie bereits mehrfach gesagt: Hier leider keine Rechtsberatung. Im konkreten Fall bitte direkt einen Anwalt fragen.
http://www.kerstin-hoffmann.de/pr-doktor/2010/11/23/zitieren-verlinken-bilder-veroffentlichen-urheberrecht-was-ist-erlaubt-wo-drohen-strafen/comment-page-2/#comment-8770
Wie schütze ich eigentlich meine Blog-Texte? Gibt es hierfür ein spezielles Portal, wo ich meine Texte registrieren kann? Wie kann ich es beweisen, dass es sich tatsächlich um meinen eigenen Text und daher auch meinen Urheberrecht handelt?
Hallo,
ich hatte noch eine sehr wichtige Sache vergessen:
Darf ich Insider-Informationen z.B. über einen Sportler auf meinem Blog veröffentlichen? Als Beispiel: Ein Sportler raucht die Zigarettenmarke “Marlboro Lights” und ich möchte dies auf meinem Blog kommunizieren.
Kann die prominente Person mich deswegen anwaltlich bzw. gerichtlich anfreifen?
Siehe oben: einfach mal einen Anwalt fragen.
Hallo Frau Hoffmann,
zunächst mal Danke, dass Sie eine so fitte Gastautorin hier featuren und das Thema wirklich umfassend behandeln. Was mich im Zusammenhang mit dem Zitieren interessiert, ist eine Praxis, die heute online sehr “in” ist. Und die klar auch eine Form des “Zitierens” darstellt. Meine Frage: Wir verhält es sich mit Fotos, die man in eigenen Blogbeiträgen (mit oder ohne EXPLIZITE Linkquelle) von externer Website einbindet. Per Klick ist dann zwar immer der Urheber erreichbar, aber muss ich es auch schriftlich dokumentieren? Zwei Beispiele:
http://www.oobject.com/category/15-aircraft-with-lots-of-wings/
oder hier:
http://line25.com/articles/20-cool-website-designs-with-full-screen-slideshows
Bei beiden Beispielen werden externe Quellen verwendet, die Bilder aber klar in “eigenem Kontext” dargestellt. Es ist nicht denkbar, dass bei der Fülle der online vorhandenen “Best-of-Listen” die Verfasser immer alle Urheber gefragt haben können.
Für eine Meinung wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
Karina
Wie bei allen vorigen Fragen kann ich nur antworten: Ich kann und darf das nicht beantworten, und deswegen habe ich dazu auch keine Meinung. Bitte im konkreten Fall eine Anwältin oder einen Anwalt konsultieren. Und für alle, die noch rechtliche Detailfragen stellen wollen: Ich werde auch in Zukunft nichts anderes antworten (können).
Viele Grüße
Kerstin Hoffmann
Herzlichen Dank erstmal für die vorgenannten Erläuterungen.
Eine Sache fand ich allerings nocht behandelt: Darf man das Foto eines privaten Autos, das von einem Platz im öffentlichen Raum aufgenommen wurde und dessen Nummernschild unleserlich gemacht wurde, indem kein Personen zu erkennen sind, problemlos auf einer Webseite veröffentlichen? Das Auto befindet sich selbst auch auf einer öffentlichen Strasse und wenn ja
muss man auch als privater blogger immer die Nummernschilder unleserlich machen?
herzliche Dank
Sven
*Seufz* Ich kann mich nur immer wieder wiederholen: Wir können und dürfen an dieser Stelle keine konkreten Fragen beantworten. Mit diesen bitte direkt an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin wenden.
(Dies ist mein definitiv letzter Hinweis hier in den Kommentaren mit dieser Aussage. Es steht ja mittlerweile oft genug hier.)
Sorry
ich dachte es wäre eine allgemeine Frage noch Autos…..
nicht nach einem speziellen Fall
LG
Sven
Ich habe hier sehr intressante Infos gefunden,Danke
[...] Neubauer hat der Kommunikationsberaterin Kerstin Hoffmann für den Blog “PR-Doktor” ein Interview gegeben: Wie zitiert man richtig? Wie sieht es aus mit Twitter? Was muss man bei den Bildrechten [...]
Sehr interessant. Danke. Eine ganz interessante Ergänzug zu Stockfoto-Archiven, die mir hier ein bisschen zu kurz kommen http://www.ratgeberrecht.eu/urheberrecht-aktuell/fotos-von-fotolia-pixelio-u-a-rechtskonform-im-internet-nutzen.html
[...] Zitieren, verlinken, Bilder veröffentlichen: Was ist erlaubt, wo drohen Strafen? [...]
[...] http://www.kerstin-hoffmann.de/pr-doktor/2010/11/23/zitieren-verlinken-bilder-veroffentlichen-urhebe…/li> [...]