Zum Glück habe ich sehr, sehr selten mit säumigen Zahlern zu tun. Ich liefere schnell, und meine Kunden honorieren das (auch), indem sie schnell zahlen. Auf der anderen Seite bezahle ich selbst Rechnungen immer gleich. Dann habe ich sie vom Schreibtisch und aus dem Kopf.
Aber gerade heute stand ich vor der Frage: Was tun, wenn die Zahlung eines Kunden auch nach mehreren Wochen noch auf sich warten lässt? Zahlungerinnerung schicken? Direkt zum Anwalt geben? Oder erstmal vorsichtig nachfragen? Vielleicht ist es ja einfach versehentlich untergegangen?
Just da fand ich in meinen RSS-Feeds einen kurzen Beitrag des Finanzjournalisten Andreas Kunze. Gerade zur richtigen Zeit. Wenn jemand, den ich als so korrekt und unbestechlich kenne, es erstmal so soft angehen lässt – dann überzeugt mich die Strategie, der ich intuitiv sowieso zuneige, erst recht. Man braucht nicht immer gleich mit der Mahnkeule zu kommen: “Zahlungsmoral” im Finblog.
Es gibt wohl keinen Selbstständigen oder Freiberufler, dem sich diese Frage noch nicht gestellt hat. Wie halten Sie es denn selbst mit der Zahlungsmoral – und der Ihrer Kunden?














Hab vor langer, langer Zeit, als ich noch unterrichtet habe, eine Quelle überaus spaßiger Mahntexte gefunden, die ich heute noch gern einsetze. Leider ist die ursprüngliche Quelle nicht mehr auffindbar.
Hier einer meiner Lieblingstexte, der oft Wunder wirkt
Herzliche Grüße,
Alexandra
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Kerbholz
Sehr geehrte Damen und Herren,
das sogenannte Kerbholz ersetzte auf dem Lande bis ins 19. Jahrhundert bei den des Lesens und Schreibens Unkundigen das Schuldbuch.
Es waren zwei genau aufeinanderpassende Holzstäbe, in welche die Schulden des Käufers (parallel) eingekerbt wurden. Einen Stab behielt der Gläubiger, den anderen der Schuldner.
Wer nun etwas auf dem Kerbholz hatte, der hatte kein reines Schuldkonto, er mußte etwas ausgefressen haben. Im Laufe der Jahrzehnte wurde der Begriff nur noch für die Umschreibung und Auflistung von Missetaten verwendet.
Genau deswegen schreiben wir Ihnen. Es gefällt uns gar nicht, daß Sie die Rechnung vom…………über€……………immer noch auf dem Kerbholz haben.
Wir würden gern das Kerbholz verbrennen und bitten Sie bis zum…………………. um Ausgleich.
Mit freundlichen Grüßen
Auch meine Kunden zahlen i.d.R. sehr pünktlich. Ein paar Erfahrungswerte habe ich dennoch anzubieten:
1. Je schneller die Rechnung geschrieben wird, desto schneller wird sie bezahlt. Denn der Kunde hat die Leistung noch positiv im Gedächtnis.
2. Konkretere Zahlungsziele werden eher eingehalten. Also “x Tage ab Rechnungsdatum” oder “Zahlbar bis zum …” funktionieren besser als “Zahlbar sofort” oder “Zahlbar nach Rechnungserhalt”.
3. Die Art der Mahnung hängt immer vom Kunden ab. Als Berater habe ich hier ja auch ein persönliches Verhältnis. Zunächst kommt immer erst eine freundliche “Erinnerung”. Je nach Kunde per Telefon, Mail oder Brief. Erst dann folgt die “2. Mahnung”, ggfs. mit Mahngebühren – das wirkt manchmal Wunder. Die Drohung mit dem Anwalt bzw. der Anwalt selbst war zum Glück bisher noch nicht erforderlich.
Freundliche Grüße
Markus Selders