Kaum hatte ich gestern zum Thema Textklau im Internet gebloggt, kamen die ersten Anfragen per Mail: Was denn zu tun sei, wenn man den eigenen Content auf fremden Seiten finde? Deshalb habe ich jemanden gefragt, der es genau weiß. Rechtsanwalt Marc Quandel hat sich auf Medienrecht spezialisiert. Im Interview sagt er, worauf es ankommt und was überhaupt dem Urheberrecht unterliegt.
Frage: Was soll ich tun, wenn ich entdecke, dass jemand anders meinen Content geklaut hat?
MQ: Wenn Sie bemerken, dass Ihre Texte oder sonstigen Webinhalte sich als Kopien auf einer anderen Seite wiederfinden, sollten Sie vor allem eines – sofort handeln! Ganz gleich ob Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen oder den Verletzer selbst kontaktieren, es sollte schnell sein. Denn gerade im Internet sind Textinhalte oft entscheidend für den Kunden, der mit Suchmaschinen nach Ihnen sucht und dann beim Verletzer landet. So können Ihnen durch ausgefallene Umsätze erhebliche Verluste entstehen.
Dabei sollte man wissen, dass nicht jeder Text automatisch den gesetzlichen Schutz des Urheberrechts genießt. Dazu ist eine gewisse Gestaltungshöhe erforderlich, die nicht bei jedem Text gegeben ist. Keine Gestaltungshöhe haben zum Beispiel besonders einfache Texte, die nur alphabetisch sortiert sind, wie in Telefon- oder Kochbüchern.
Aber selbst bei einem Werbeslogan oder Grafikdesign wird man die Gestaltungshöhe im Einzelfall prüfen müssen. Dennoch unterliegen viele Texte dem gesetzlichen Schutz der “kleinen Münze”, die jene Werke betrifft, die nur einen geringen schöpferischen Gehalt aufweisen. Einige Beispiele zum Urheberrecht und zur kleinen Münze habe ich bereits in meinem Podcast 54 ausführlich dargestellt, den Sie kostenlos im Bereich “Podcast” auf www.RA-Quandel.de finden.
Frage: Was muss ich besonders beachten?
MQ: Wichtig ist es besonders, die Beweise zu sichern, denn nichts ist so einfach aus der Welt zu schaffen wie ein Text im Internet. Dazu eignen sich zunächst ausgedruckte Screenshots / Bildschirmfotos. Auf dem Ausdruck auf Papier muss ein Druckdatum stehen.
Schwieriger ist es da schon, die eigene Urheberschaft an einem Text nachzuweisen. Diese Beweislast liegt in jedem Falle beim Urheber. Er muss also gegenüber dem “Dieb” darlegen, dass der eigene Text älter ist. Sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar sind dazu Protokolle oder noch besser Zeugen, die den Nachweis erbringen können. Dazu gehört beispielsweise die Agentur, die bei der Erstellung der Webseite geholfen hat oder ein technischer Nachweis über die Erstellung einer Datei, etwa durch einen datierten Ausdruck.
Ohne Zweifel eignen sich auch die sogenannten Way-Back-Maschinen zum Nachweis der gelöschten Inhalte, deren Funktion aber teilweise bewusst durch einen bestimmten Eintrag robots.txt im Quelltext der Verletzerseite geblockt sein kann.
Besser ist es, besonders wichtige und wertvolle urheberrechtlich geschützte Texte bei einem Rechtsanwalt oder Notar zu hinterlegen, um sich so den Beweis im Falle einer Verletzung zu erleichtern. Er kann dann auch gleich die Schutzfähigkeit der Texte nach dem Urheberrecht und sonstigen gesetzlichen Grundlagen prüfen.
Frage: Was kann ich selbst tun?
MQ: Obwohl man selbst das Recht in die Hand nehmen kann, indem man den Verletzer ohne Rechtsanwalt auf den Textklau hinweist, ist der Erfolg solcher Maßnahmen selten groß.
Nach meinen Erfahrungen sind die meisten Urheberrechtsverletzer wenig beeindruckt von einem Anruf oder einem Anschreiben. Vielfach kommen Mandanten zu mir, die sogar schon einen Schadensersatz vereinbart haben, diesen dann aber nicht durchsetzen können, weil der Verletzer schlicht nicht zahlt. Aber man kann es natürlich erst einmal selbst versuchen und den Verletzer auf seine Urheberrechtsverletzung hinweisen. Man kann auch bei der Polizei eine Strafanzeige erstatten. Urheberrechtsklau ist eine Straftat!
Die Beweissicherung ist, wie beschrieben, essenziell. Man sollte sich zudem nicht vom Verletzer vertrösten lassen, sondern darauf bestehen, dass der Text umgehend entfernt wird.
Frage: Was kostet die Abmahnung?
MQ: Kurz gesagt gilt der folgende Grundsatz: Die Anwaltskosten, die dem Urheber für die Abmahnung entstanden sind, sind vom Verletzer zu erstatten. Die fiktive Lizenzgebühr steht dem Urheber zu.
Die meisten Opfer von Textklau im Internet scheuen den Gang zum Rechtsanwalt. Sie fürchten, auf den Kosten sitzen zu bleiben, so dass ihnen am Ende selbst die Abmahnung mehr schadet als nützt. Zudem sind die Ausreden der Textdiebe manchmal wirklich kreativ. Beispielsweise wird oft behauptet, es handle sich um einen Platzhalter. Manche meinen gar dreist, der Urheber solle sich geehrt fühlen, weil man ausgerechnet seinen Text kopiert hat.
Oft ist es für den Urheber schwierig nachzuweisen, dass der Text wirklich zuerst von ihm stammte. Dazu kommen Vorschüsse auf die Rechtsanwaltskosten und häufig auch die Gerichtskosten, weil die Verletzer in letzter Zeit immer weniger Einsicht zeigen. Zudem erhält der Urheber am Ende “nur” das, was er bei einer ordnungsgemäßen Lizenz auch bekommen hätte. Der sogenannte Verletzerzuschlag wird von den Gerichten oft zurückgewiesen, wenn es um Texte geht. Immerhin muss am Ende der Textdieb die Rechtsanwaltskosten und die Kosten der fiktiven Lizenz zahlen, so dass der Urheber wenigstens nicht schlechter dasteht als vorher.
Ergänzend zum Besuch beim Rechtsanwalt sollte man den Druck auf den Verletzer erhöhen, indem man eine Strafanzeige stellt. Hierzu berät der Rechtsanwalt und leitet gegebenenfalls die Strafanzeige zur zuständigen Staatsanwaltschaft weiter.
Leider haben Abmahnungen durch einige “schwarze Schafe” in der Anwaltschaft einen schlechten Ruf erhalten. Der Schutz des geistigen Eigentums, der Texte, Ideen und ihrer Umsetzung ist sinnvoll und berechtigt. Er hat nichts gemeinsam mit unseriöser Geschäftemacherei durch Abmahnungen, etwa wegen Kleinigkeiten wie Fehlern im Impressum oder der Widerrufsbelehrung. Tatsächlich dienen berechtigte Abmahnungen dazu, dass man nicht für jeden Streit direkt vor Gericht ziehen muss. Außergerichtlich kommt man oft schnell und kostengünstig zu einem Ergebnis.













Ein leidiges Thema … grrrrr.
Wir haben auf unserer Website ja seit zehn Jahren sehr viele ausführliche Texte und Tipps – und werden auch immer wieder beklaut.
Anfangs habe ich noch angerufen bei den jeweiligen Leuten, aber da ich anstatt einer Entschuldigung und “machen wir gleich weg” dazu immer (!) schwach angeredet wurde, habe ich das nach einiger Zeit gelassen und gehe seitdem immer direkt zu unserem Anwalt.
Die “keine Einsicht” kann ich nur bestätigen: Nicht mal Anwaltsbriefe beeindrucken. Die Leute lassen es darauf ankommen, vor Gericht zu gehen – erst, wenn dann das Urteil da ist, geben sie auf und haben unnötigerweise die Kosten hochgetrieben. Manche maulen dann noch ein wenig nach wie gemein man war, vor Gericht zu gehen.
Ich kann das wirklich nie begreifen, aber ich freue mich, wenn die Kosten für die Leute steigen, denn ich denke (und hoffe), dass der Erziehungseffekt vielleicht über eine saftige Anwaltsrechnung doch beim einen oder anderen kommt.
Wir sind bisher nur einmal auf den Kosten sitzengeblieben. Was sehr ärgerlich ist, weil es sich um jemanden handelt, der auch bei meinen Geschäftskontakten einschlägig als Betrüger aufgefallen ist (Anzeigen gebucht, nicht bezahlt), die Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, aber im Netz als großer bekannter Trainer auftritt und so immer weiter machen kann.
Ich würde mir wünschen, dass Beklaute öfter zum Anwalt gehen. Nur weil man das Kostenrisiko scheut (was natürlich da ist), kommen blöde Betrügerleute immer wieder durch und machen weiter.
Gerade im Netz kann man an der Website ja sehr gut unterscheiden: Ist das eine Privatperson oder ein kleiner Selbstständiger, der nicht achtsam war oder sich nichts gedacht hat und bei dem dann erstmal einen Warnanruf hinterlassen.
- Bei uns waren die Klauer immer “Profis”, die sich ihren Content halt fix mal woanders holen wollten (zum Teil sogar bekannte Portale!).
Viele Grüße
Gitte
ja, das leidige Thema Textklau. Ich hab mich schon oft geärgert und schon viele, viele Stunden mit Beweissicherung, Korrespondenz, Anwaltstelefonaten und und und verbracht. Bis ich TextGuard entdeckte. Seither denke ich – sollen sie klauen. Dann müssen sie zahlen. Und ich selbst hab nix mehr damit zu tun. Ne prima Sache und für mich eine echte Zeit- und Nerversparnis. Einen Erfahrungsbericht kann man hier nachlesen: http://www.mehralstext.de/index.php/blog/ideen/mit-textguard-gegen-den-textklau/
Prädikat: Empfehlenswert!
Gleichmal nachgeguckt, ob dieses schöne Interview klaubar ist – aber leider hast du keine CC-Lizenz hier …
Dafür ist es mühelos verlinkbar.
(Und der Interviewpartner ist auch nicht mein persönliches Eigentum.
)
[...] auch veränderte Texte und Textteile findet. Biggi Mestmäcker hat gute Erfahrungen germacht. PR-Doktor: Was tun bei Textklau im Web? Man kann auch bei der Polizei eine Strafanzeige erstatten. Urheberrechtsklau ist eine Straftat! Die [...]
@biggi Vielen Dank für den Tipp. Der Textklau meiner Unique Texte geht mir nämlich langsam an die Nerven.