Verbraucherwerbung soll erheblich eingeschränkt werden, sagen die Rechtsanwälte Päsel Reiff Seifried. Sie haben daher zusammengefasst, welche Änderungen das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) für Unternehmen und Werber bringt:
Das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) enthält wesentliche Neuerungen für das Recht der Werbung. Besonders Werbung gegenüber Konsumenten (Verbraucher) wird durch die sogenannte “schwarze Liste” erheblich eingeschränkt. In dieser werden 30 unzulässige geschäftliche Handlungen beispielhaft aufgeführt. Außerdem wird die sogenannte „Bagatellschwelle“ künftig nur noch in Ausnahmefällen eine Rolle spielen. Abmahnungen wegen geringfügigen Verstößen werden nach neuem UWG noch häufiger werden. Künftig werden nicht nur „Wettbewerbshandlungen“ sondern allgemein „geschäftliche Handlungen“ sanktioniert. Das können auch Handlungen nach Vertragsschluss sein, etwa das unberechtigte Zurückweisen von Ansprüchen wegen einer mangelhaften Ware.
Den Leitfaden “Rechtssicher werben nach neuem UWG” gibt es auf der Seite der Rechtsanwälte zum kostenlosen Download.
(gefunden im “Besserwerberblog“)













Na, jetzt heißt’s also, noch genauer hingucken, um nicht im Sumpf der Blacklist zu landen. Holzaufe sei wachsam
Ich kenne nur das JKDWEBG.
(Jeder kriegt das was er braucht Gesetz)
Liebe Grüße
Friedhelm