Blogger-Interview 7: Marc Quandel, KanzleiBlog
„Nicht den Kopf in den Sand stecken“
Marc Quandel, Jahrgang 1973, bezeichnet sich selbst als „BLawGer“, und er ist einer der ersten Blogger, die ich persönlich kennengelernt habe. Im KanzleiBlog informiert er vor allem über Neuerungen in Rechtsprechung und Gesetz. Der Sozius in der Kanzlei Schmitz & Quandel in Neuss hat sich auf Medien-, IT- und Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt gewerbliche Schutzrechte und Unternehmensrecht spezialisiert. Ihm verdanke ich das Impressum in meinen Mails, die Pflichtangaben und die Datenschutzerklärung auf meiner Website. Von Marc habe ich auch gelernt, was „Schöpfungshöhe“ ist. Wann immer ich mich beim Bloggen frage: „Darf ich das?“ oder „Könnte das Probleme geben?“ – frage ich Marc. Heute befrage ich ihn aber mal ganz anders, nämlich im Blogger-Interview, dem siebten in meiner Reihe.
Seit wann bloggst du und wie bist du zum Blogger geworden?
Ich blogge seit Ende 2006, angefagen bei joora.de, danach über jura-to-go.de und jetzt endlich über die Kanzleiseite www.recht-in-neuss.de. Angefangen habe ich als Podcaster – also als Audio-Blogger -, der die Hörbeiträge mit geschriebenem Text aufgepeppt hat und weitere Informationen zum Nachlesen anbot.
Als du anfingst, war ein bloggender Anwalt eher die Ausnahme. Wie sieht das mittlerweile aus?
Ja, ich war einer der ersten in 2006. Bei den Podcasts war ich Deutschland-weit der Dritte. Heute bin ich einer der wenigen, die überhaupt noch Podcasts machen. Bloggende Kanzleien gibt es inzwischen einige – siehe zum Beispiel das Verzeichnis jurablogs.com. Da sind wir versammelt.
Im Gegensatz etwa zum ‚lawblogger’ Udo Vetter, der in seinem Blog vor allem aus seiner Anwaltspraxis berichtet, gibst du eher fachlichen Rat. Wie würdest du selbst die Ausrichtung deines Blogs beschreiben?
Mir geht es mehr um praktische Informationen aus den Arbeitsbereichen der Kanzlei. Aktuell und fundiert informieren soll der Blog, nicht ohne Augenzwinkern. Bald werden wieder meine heißgeliebten Podcasts dazukommen. Da werde ich Audio und Video verbinden und weitere erfahrbare Informationen zu den jeweiligen Themen geben.
Du hast als Anwalt ja eine sehr weitgehende Schweigepflicht. Passiert es, dass du Dinge gerne bloggen würdest – aber nicht darfst?
Eigentlich nicht, weil ich über Themen und nicht individuelle Fälle berichte. Abgesehen davon kann man alles problemlos verallgemeinern. Die Schweigepflicht ist aus meiner Sicht das Wichtigste in unserem Beruf, das wir etwa den neuen Rechtsdienstleistern voraus haben.
Was bringt dir das Bloggen? Kannst du den Erfolg messen? Bekommst du dadurch neue Mandanten?
Bloggen an sich ist nicht mein Leben. Aber es macht Saß, wenn meine Beiträge gelesen werden und die Leser dadurch gut informiert sind und bleiben. Neue Mandanten kommen eher durch die kostenlosen PDF-Skripte und die Podcasts. Aber man wird bekannter und bleibt im Gedächtnis. Direkt kann ich den Erfolg nicht messen. Bei den PDFs merkt man, dass gezielte Nachfragen zu den dort beschriebenen Themen kommen.
Mit deiner fachlichen Ausrichtung bist du auch der richtige Ansprechpartner für Blogger, die juristische Probleme haben. Kommt das häufiger vor?
Ja, da ich auf Medien und IT spezialisiert bin, bin ich auf jeden Fall Ansprechpartner für Journalisten und Blogger. Letztere arbeiten ja auch journalistisch im Sinne von meinungsbildend. Es kommen hin und wieder Fälle zur Forenhaftung und Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen aus Texten zu uns. Der Bereich der gewerblichen Schutzrechte (Marken, Patente, auch Software, Gebrauchsmuster und Urheberrecht) greift heutzutage oft in den Medienbereich ein. Da ist dann unsere Schnittstelle. Im Prinzip begleiten wir alle beim Einstieg ins www, von der Domain – oft eine Marke oder Unternehmensbezeichnung – über die verschiedenen Verträge bis zu den jeweiligen Inhalten der Website. Medientechnisch „von der Wiege bis zur Bahre“…
Gibt es einen guten Rat, den du als Anwalt mit Blogger-Erfahrung allen Bloggern mit auf den Weg geben würdest?
Als Blogger: ehrlich bleiben und seriös informieren, ohne zu kopieren – eben authentisch bleiben. Das ist wichtig! Als Anwalt: Aufgrund der diversen Abmahnwellen ist es schwer zu sagen, was nicht abgemahnt werden wird und wo die Gerichte noch erlaubte Zitate oder Berichterstattung annehmen und wo nicht. Vieles geht, aber Gefahren bestehen immer, wo es um einfach auffindbare Verstöße (Google!) geht. Grundsätzlich rate ich, erstens auf eine Abmahnung zu reagieren und zweitens anwaltlich prüfen zu lassen, ob sie berechtigt ist. Das ist billiger als den Kopf in den Sand zu stecken und zu bezahlen.



