Gastbeitrag von Rechtsanwalt Thomas Schwenke Blogbetreiber sind als sogenannte “Diensteanbieter” nach dem Telemediengesetz für ihr Blog und die darin eingesetzten Services und Plugins von Drittanbietern (z.B. von Google, Facebook oder WordPress) verantwortlich. Das bedeutet, sie müssen dafür sorgen, dass ihr Blog den Anforderungen das Datenschutzes entspricht und können sich nicht auf Unwissenheit oder die Verantwortung der Drittanbieter berufen. Das gilt sowohl für private wie für geschäftliche Blogs. Die Folgen der Datenschutzverstöße können Bußgelder oder...
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