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ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
und Hinweise zur Künstlersozialkasse
1. Geltung
Angebote, Leistungen und Lieferungen durch Dr. Kerstin Hoffmann erfolgen
ausschließlich unter Einbeziehung der nachfolgenden Bedingungen.
Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Vertragsschluss
Angebote durch Dr. Kerstin Hoffmann sind bis zur schriftlichen Bestätigung
freibleibend. Dies gilt auch für Vertragsergänzungen, Vertragsänderungen
oder Nebenabreden. Änderungen der vereinbarten Leistung werden zusätzlich
berechnet. Als Änderung gelten auch die Wiederholung von Probeandrucken,
Ausführungsvorlagen oder deren Korrektur. Skizzen, Entwürfe,
Probesätze, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten werden
auch dann berechnet, wenn deren Ausführung nicht in Auftrag gegeben
wird. Anzeigen-, Druck- oder sonstige Aufträge an Dritte erteilt
Dr. Kerstin Hoffmann ausschließlich in Vertretung für den Kunden.
3. Leistung
Der Firmensitz von Dr. Kerstin Hoffmann ist Erfüllungs- und Leistungsort
für sämtliche Leistungen und Lieferungen. Liefertermine sind
nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Für Liefer- und Leistungsverzögerungen,
bedingt durch Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen oder sonstige
außerhalb der betrieblichen Sphäre von Dr. Kerstin Hoffmann
liegenden Umstände, auch soweit sie bei Lieferanten eintreten, haftet
Dr. Kerstin Hoffmann nicht. Dies gilt nicht für den Fall grober Fahrlässigkeit.
Dr. Kerstin Hoffmann ist zu Teillieferungen/Teilleistungen jederzeit berechtigt.
4. Zahlung
Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb
von 14 Tagen nach Erhalt zahlbar. Bei Aufträgen mit Rechnungswert
über 1.000,00 Euro sind, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart
worden ist, â-conto-Zahlungen von 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3
bei Fertigstellung von Zwischenarbeiten und 1/3 nach Rechnungserhalt innerhalb
von 14 Tagen zahlbar. Unbeschadet der vorhergehenden Regelung ist Dr.
Kerstin Hoffmann auch berechtigt, die Aufnahme der Bearbeitung bzw. die
weitere Bearbeitung des Auftrages sowie die Auslieferung von einer Vorauszahlung
bis zu einer Höhe von 50% der Gesamtauftragssumme abhängig zu
machen. Ist die Erfüllung des Vergütungsanspruches wegen einer
nach Vertragsschluss eingetretenen oder erst nachträglich bekannt
gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden
gefährdet, so ist Dr. Kerstin Hoffmann berechtigt, Vorauszahlung
und sofortige Bezahlung aller offenen Rechnungen zu verlangen, nicht ausgelieferte
Leistungen zurückzuhalten, sowie die Weiterbearbeitung von Aufträgen
bis zum vollständigen Ausgleich einzustellen. Dr. Kerstin Hoffmann
ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu
verlangen, wenn der Kunde trotz Mahnung auf fällige Forderungen keine
Zahlung leistet. Verzugszinsen sind in Höhe von 5% über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung
weiteren Verzugsschadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum
von Dr. Kerstin Hoffmann. Zur Weiterveräußerung ist der Kunde
nur im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsganges berechtigt.
Er tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung an Dr.
Kerstin Hoffmann ab.
6. Beanstandungen
Der Kunde hat zur Korrektur übersandte Arbeitsergebnisse unverzüglich
zu überprüfen und deren Freigabe schriftlich zu bestätigen.
Ohne schriftliche Freigabe ist Dr. Kerstin Hoffmann zur weiteren Bearbeitung
nicht verpflichtet. In Erfüllung des Auftrages angefallene endgültige
Arbeitsergebnisse hat der Kunde ebenfalls un-verzüglich zu überprüfen.
Mängelrügen sind innerhalb einer Woche nach Empfang schriftlich
zu erheben. Die Geltendmachung versteckter Mängel ist ausgeschlos-sen,
wenn diese nicht innerhalb einer Woche, gerechnet vom Zeitpunkt ihres
Erkennbarwerdens, angezeigt werden. Erfolgt die Mängelrüge nicht
fristgerecht, erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche.
Dies gilt nicht für den Fall zumindest grober Fahrlässigkeit.
Gesetzliche Verjährungsregelungen bleiben unberührt.
7. Gewährleistung
Bei berechtigten Mängelrügen besitzt der Kunde zunächst
ausschließlich Anspruch auf Nachbesserung. Der Kunde ist verpflichtet,
Dr. Kerstin Hoffmann die Möglichkeit zumindest zweimaliger Nachbesserung
einzuräumen. Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder den
Fall zumindest grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Mängel
des zugelieferten Materials wird durch Dr. Kerstin Hoffmann mit Abtretung
von Gewährleistungsansprüchen gegen den Zulieferer erfüllt.
Weitere Ansprüche gegen Dr. Kerstin Hoffmann bestehen nicht. Bei
farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren und Fotoreproduktionen
gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als Mangel.
Sämtliche Texte gelten bei Annahme/Veröffentlichung als genehmigt.
Die Haftung für alle Inhalte liegt damit beim Auftraggeber.
8. Aufbewahrung
Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung
zugängliche körperliche Gegenstände, Halb- und Fertigerzeugnisse
etc., werden nur nach vorheriger Vereinbarung über den Auslieferungstermin
hinaus aufbewahrt. Für die Verschlechterung oder den Untergang des
Lagergutes haftet Dr. Kerstin Hoffmann nur im Falle zumindest grober Fahrlässigkeit.
Elektronische Datensätze, die als Zwischenschritte zur Herstellung
von Druckformen (Lithos, Druckplatten, etc.) dienen, oder aber selbst
vertragsgemäß vereinbarte Endprodukte darstellen, werden nur
nach vorheriger Vereinbarung über den Auslieferungstermin hinaus,
längstens für zwei Monate nach Beendigung des Auftrages, gespeichert.
Für die Verschlechterung oder den Untergang der gespeicherten Daten
haftet Dr. Kerstin Hoffmann nur im Falle zumindest grober Fahrlässigkeit.
Layouts, Reinzeichnungen, Modelle und sonstige Unterlagen sind nach angemessener
Frist, spätestens jedoch nach Aufforderung, unbeschädigt zurückzugeben.
Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe ist Dr. Kerstin Hoffmann
berechtigt, Schadensersatz zumindest in Höhe eines zusätzlichen
Entwurfshonorars zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten,
dass ein Schaden nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist.
9. Nutzungsrecht
Mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt der Kunde die
vereinbarten Nutzungsrechte. Die durch Dr. Kerstin Hoffmann gefertigten
Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzung verwendet werden.
Sämtliche nicht ausdrücklich erwähnten Nutzungsrechte verbleiben
bei Dr. Kerstin Hoffmann.
10. Urheberrecht
Die in Erfüllung des Auftrages angefallenen Arbeitsergebnisse sind
persönliche geistige Schöpfungen, für die das Urheberrechtsgesetz
gilt. Ohne vorherige Einwilligung durch Dr. Kerstin Hoffmann dürfen
sie weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden.
Jede Nachahmung, auch von Teilen oder Details, ist unzulässig. Dr.
Kerstin Hoffmann ist berechtigt, sich jederzeit als Autor zu bezeichnen.
Der Kunde erteilt Dr. Kerstin Hoffmann die Befugnis, die in Erfüllung
des Auftrages angefallenen Arbeitsergebnisse als Referenz und zur Eigenwerbung
zu verwenden. Die Dr. Kerstin Hoffmann vom Kunden überlassenen Vorlagen
und Gestaltungselemente (Texte, Fotos, Illustration, Zeichnungen, Modelle
etc.) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde über
die dafür notwendigen Rechte verfügt. Vorschläge des Kunden
oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar. Sie
begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies schriftlich
vereinbart worden ist.
11. Wettbewerbsrecht
Für die markenrechtliche Eintragungs- und Schutzfähigkeit der
in Erfüllung des Auftrages angefallenen Arbeitsergebnisse übernimmt
Dr. Kerstin Hoffmann die Gewähr nur bei schriftlicher Vereinbarung.
Gleiches gilt für deren wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit. Dr.
Kerstin Hoffmann weist ausdrücklich jedwede Regelung zum Konkurrenzschutz
zurück. Dr. Kerstin Hoffmann ist jederzeit berechtigt, auch für
Kunden mit gleichgelagerten Geschäftsfeldern oder Hersteller gleicher
Produkte tätig zu werden.
12. Gerichtsstand
Der Firmensitz von Dr. Kerstin Hoffmann ist auch der Gerichtsstand, soweit
eine entsprechende Vereinbarung zulässig ist.
13. Wirksamkeit
Durch die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen
wird die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.
Meldepflicht gegenüber der Künstlersozialkasse
Wer Leistungen verwertet, die von selbstständigen Künstlern
und Publizisten erbracht werden, ist zur Meldung bei der Künstlersozialkasse
verpflichtet. Verwerter müssen die Höhe der in einem Jahr an
selbstständige Kreative entrichteten Honorare bis zum 31. März
des Folgejahres der KSK melden. Der Abgabesatz beträgt zur Zeit 5%
(Stand 2008). Zur Klärung der Abgabepflicht: www.kuenstlersozialkasse.de
Telefon 02151 970785 · Tönisvorst/Düsseldorf
· info@kerstin-hoffmann.de
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