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 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
und Hinweise zur Künstlersozialkasse


1. Geltung
Angebote, Leistungen und Lieferungen durch Dr. Kerstin Hoffmann erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung der nachfolgenden Bedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

2. Vertragsschluss
Angebote durch Dr. Kerstin Hoffmann sind bis zur schriftlichen Bestätigung freibleibend. Dies gilt auch für Vertragsergänzungen, Vertragsänderungen oder Nebenabreden. Änderungen der vereinbarten Leistung werden zusätzlich berechnet. Als Änderung gelten auch die Wiederholung von Probeandrucken, Ausführungsvorlagen oder deren Korrektur. Skizzen, Entwürfe, Probesätze, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten werden auch dann berechnet, wenn deren Ausführung nicht in Auftrag gegeben wird. Anzeigen-, Druck- oder sonstige Aufträge an Dritte erteilt Dr. Kerstin Hoffmann ausschließlich in Vertretung für den Kunden.

3. Leistung
Der Firmensitz von Dr. Kerstin Hoffmann ist Erfüllungs- und Leistungsort für sämtliche Leistungen und Lieferungen. Liefertermine sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Für Liefer- und Leistungsverzögerungen, bedingt durch Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen oder sonstige außerhalb der betrieblichen Sphäre von Dr. Kerstin Hoffmann liegenden Umstände, auch soweit sie bei Lieferanten eintreten, haftet Dr. Kerstin Hoffmann nicht. Dies gilt nicht für den Fall grober Fahrlässigkeit. Dr. Kerstin Hoffmann ist zu Teillieferungen/Teilleistungen jederzeit berechtigt.

4. Zahlung
Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zahlbar. Bei Aufträgen mit Rechnungswert über 1.000,00 Euro sind, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart worden ist, â-conto-Zahlungen von 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei Fertigstellung von Zwischenarbeiten und 1/3 nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Unbeschadet der vorhergehenden Regelung ist Dr. Kerstin Hoffmann auch berechtigt, die Aufnahme der Bearbeitung bzw. die weitere Bearbeitung des Auftrages sowie die Auslieferung von einer Vorauszahlung bis zu einer Höhe von 50% der Gesamtauftragssumme abhängig zu machen. Ist die Erfüllung des Vergütungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder erst nachträglich bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so ist Dr. Kerstin Hoffmann berechtigt, Vorauszahlung und sofortige Bezahlung aller offenen Rechnungen zu verlangen, nicht ausgelieferte Leistungen zurückzuhalten, sowie die Weiterbearbeitung von Aufträgen bis zum vollständigen Ausgleich einzustellen. Dr. Kerstin Hoffmann ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen, wenn der Kunde trotz Mahnung auf fällige Forderungen keine Zahlung leistet. Verzugszinsen sind in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.

5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Dr. Kerstin Hoffmann. Zur Weiterveräußerung ist der Kunde nur im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsganges berechtigt. Er tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung an Dr. Kerstin Hoffmann ab.

6. Beanstandungen
Der Kunde hat zur Korrektur übersandte Arbeitsergebnisse unverzüglich zu überprüfen und deren Freigabe schriftlich zu bestätigen. Ohne schriftliche Freigabe ist Dr. Kerstin Hoffmann zur weiteren Bearbeitung nicht verpflichtet. In Erfüllung des Auftrages angefallene endgültige Arbeitsergebnisse hat der Kunde ebenfalls un-verzüglich zu überprüfen. Mängelrügen sind innerhalb einer Woche nach Empfang schriftlich zu erheben. Die Geltendmachung versteckter Mängel ist ausgeschlos-sen, wenn diese nicht innerhalb einer Woche, gerechnet vom Zeitpunkt ihres Erkennbarwerdens, angezeigt werden. Erfolgt die Mängelrüge nicht fristgerecht, erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche. Dies gilt nicht für den Fall zumindest grober Fahrlässigkeit. Gesetzliche Verjährungsregelungen bleiben unberührt.

7. Gewährleistung
Bei berechtigten Mängelrügen besitzt der Kunde zunächst ausschließlich Anspruch auf Nachbesserung. Der Kunde ist verpflichtet, Dr. Kerstin Hoffmann die Möglichkeit zumindest zweimaliger Nachbesserung einzuräumen. Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder den Fall zumindest grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Mängel des zugelieferten Materials wird durch Dr. Kerstin Hoffmann mit Abtretung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Zulieferer erfüllt. Weitere Ansprüche gegen Dr. Kerstin Hoffmann bestehen nicht. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren und Fotoreproduktionen gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als Mangel.
Sämtliche Texte gelten bei Annahme/Veröffentlichung als genehmigt. Die Haftung für alle Inhalte liegt damit beim Auftraggeber.

8. Aufbewahrung
Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung zugängliche körperliche Gegenstände, Halb- und Fertigerzeugnisse etc., werden nur nach vorheriger Vereinbarung über den Auslieferungstermin hinaus aufbewahrt. Für die Verschlechterung oder den Untergang des Lagergutes haftet Dr. Kerstin Hoffmann nur im Falle zumindest grober Fahrlässigkeit. Elektronische Datensätze, die als Zwischenschritte zur Herstellung von Druckformen (Lithos, Druckplatten, etc.) dienen, oder aber selbst vertragsgemäß vereinbarte Endprodukte darstellen, werden nur nach vorheriger Vereinbarung über den Auslieferungstermin hinaus, längstens für zwei Monate nach Beendigung des Auftrages, gespeichert. Für die Verschlechterung oder den Untergang der gespeicherten Daten haftet Dr. Kerstin Hoffmann nur im Falle zumindest grober Fahrlässigkeit. Layouts, Reinzeichnungen, Modelle und sonstige Unterlagen sind nach angemessener Frist, spätestens jedoch nach Aufforderung, unbeschädigt zurückzugeben. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe ist Dr. Kerstin Hoffmann berechtigt, Schadensersatz zumindest in Höhe eines zusätzlichen Entwurfshonorars zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist.

9. Nutzungsrecht
Mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt der Kunde die vereinbarten Nutzungsrechte. Die durch Dr. Kerstin Hoffmann gefertigten Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzung verwendet werden. Sämtliche nicht ausdrücklich erwähnten Nutzungsrechte verbleiben bei Dr. Kerstin Hoffmann.

10. Urheberrecht
Die in Erfüllung des Auftrages angefallenen Arbeitsergebnisse sind persönliche geistige Schöpfungen, für die das Urheberrechtsgesetz gilt. Ohne vorherige Einwilligung durch Dr. Kerstin Hoffmann dürfen sie weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen oder Details, ist unzulässig. Dr. Kerstin Hoffmann ist berechtigt, sich jederzeit als Autor zu bezeichnen. Der Kunde erteilt Dr. Kerstin Hoffmann die Befugnis, die in Erfüllung des Auftrages angefallenen Arbeitsergebnisse als Referenz und zur Eigenwerbung zu verwenden. Die Dr. Kerstin Hoffmann vom Kunden überlassenen Vorlagen und Gestaltungselemente (Texte, Fotos, Illustration, Zeichnungen, Modelle etc.) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde über die dafür notwendigen Rechte verfügt. Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies schriftlich vereinbart worden ist.

11. Wettbewerbsrecht
Für die markenrechtliche Eintragungs- und Schutzfähigkeit der in Erfüllung des Auftrages angefallenen Arbeitsergebnisse übernimmt Dr. Kerstin Hoffmann die Gewähr nur bei schriftlicher Vereinbarung. Gleiches gilt für deren wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit. Dr. Kerstin Hoffmann weist ausdrücklich jedwede Regelung zum Konkurrenzschutz zurück. Dr. Kerstin Hoffmann ist jederzeit berechtigt, auch für Kunden mit gleichgelagerten Geschäftsfeldern oder Hersteller gleicher Produkte tätig zu werden.

12. Gerichtsstand
Der Firmensitz von Dr. Kerstin Hoffmann ist auch der Gerichtsstand, soweit eine entsprechende Vereinbarung zulässig ist.

13. Wirksamkeit
Durch die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.

Meldepflicht gegenüber der Künstlersozialkasse
Wer Leistungen verwertet, die von selbstständigen Künstlern und Publizisten erbracht werden, ist zur Meldung bei der Künstlersozialkasse verpflichtet. Verwerter müssen die Höhe der in einem Jahr an selbstständige Kreative entrichteten Honorare bis zum 31. März des Folgejahres der KSK melden. Der Abgabesatz beträgt zur Zeit 5% (Stand 2008). Zur Klärung der Abgabepflicht: www.kuenstlersozialkasse.de



Telefon 02151 970785 · Tönisvorst/Düsseldorf · info@kerstin-hoffmann.de